Insbesondere (aber nicht nur) in den Randzeiten des Betreuungsalltag wird die Leitungskraft mit dem Argument der Verletzung der Aufsichtspflicht konfrontiert, wenn es darum geht, ob bestimmte Situationen „zulässig“ sind oder nicht. Allerdings lassen sich im Hinblick auf die Gestaltung des pädagogischen Alltags klar und deutlich Aussagen treffen über „richtig und falsch“ und „möglich und besser nicht“. Vom Referenten werden Argumente geliefert, um der ermüdenden Erwiderung „Das geht nicht wegen Aufsichtspflicht“...