Bildungspläne für die Kita -Was sollen sie? Was können sie? Was dürfen sie?

„Bildungspläne für die Kita -Was sollen sie? Was können sie? Was dürfen sie?“

Seit 2006 haben alle Bundesländer einen Bildungsplan für die Kindertagesbetreuung, wobei diese sich nach Bezeichnung, Verbindlichkeitsgrad, Konkretheit und Umfang erheblich unterscheiden. Ob sie nun aber „Orientierungsrahmen“, „Bildungsprogramm“, „Bildungs- und Erziehungsplan“ oder „Grundsätze“ (wie in Brandenburg) heißen, ist ihnen bisher gemeinsam, dass sie nicht vorrangig Lernziele für die Kinder, sondern das Angebot der Kindertagesbetreuung zur Förderung der Bildungsprozesse der Kinder formulieren.

 

Einige Länder haben inzwischen ihre Pläne überarbeitet und in einigen Ländern (so auch Brandenburg) steht das auf der Tagesordnung. Bisher haben diese Überarbeitungen zu einer Ausweitung der Aufgabenbestimmungen geführt und neue Themen kamen hinzu. Viernickel u.a. sehen dabei allerdings die Gefahr einer Überforderung der Fachkräfte („Schlüssel zu guter Bildung“, 2013)

 

Was aber aus meiner Sicht bisher kaum diskutiert wurde sind die grundsätzlichen Fragen: Was soll, was kann und was darf eigentlich ein Bildungsplan? Denn erst wenn das Ziel geklärt ist, kann man m.E. über Wege, Mittel und unerwünschte Nebenwirkungen diskutieren.

 

In diesem Vortrag möchte ich einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Bildungspläne geben, ein paar der notwendig zu beantwortenden Fragen stellen und vorsichtige Hinweise zu ihrer Beantwortung geben.

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