Vortragsreihe zur Dienstplangestaltung und Arbeitsorganisation – 3. …aber die Aufsichtspflicht ist nicht mehr gewährleistet!

Insbesondere (aber nicht nur) in den Randzeiten des Betreuungsalltag wird die Leitungskraft mit dem Argument der Verletzung der Aufsichtspflicht konfrontiert, wenn es darum geht, ob bestimmte Situationen „zulässig“ sind oder nicht. Allerdings lassen sich im Hinblick auf die Gestaltung des pädagogischen Alltags klar und deutlich

„Aufsichtspflicht in der Schule – anders als im Hort (?)“

Das Thema „Aufsichtspflicht“ ruft bei Pädagog*innen – ob Erzieher*innen oder Lehrkräften – häufig ein gewisses Unbehagen hervor. Denn vermeintlich droht eine mögliche Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn von Alltagsroutinen abgewichen wird oder bei Exkursionen, Ausflügen und mehrtägigen Fahrten. Dann ist manchmal zu hören: „Da stehst Du

Kain Karawahn – mitfeuerspielen.de

Theorie & Praxis der Beziehung Mensch & Feuer in bildender & darstellender Kunst, Pädagogik & Philosophie. Seit 2004 Umsetzung des Lernmodells Feuer in Kitas/Grundschulen. Seit 2007 Vermittlung der Lehrkompetenz Feuer an Erzieher-/Lehrer*innen, 2. Weiterbildungspreis Bildungsministerium Brandenburg