Die Erweiterten Grundsätze elementarer Bildung beschreiben Leitlinien für kinderrechtsbasiertes, inklusives, partizipatives und feinfühliges pädagogisches Handeln in den wichtigsten Alltagssituationen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und richten sich an alle in der Kindertagesbetreuung tätigen Personen.
Sie geben altersübergreifende und teilweise auch altersgruppenspezifische Anregungen, Handlungsimpulse und Beispiele, wie diese Alltagssituationen pädagogisch gestaltet und mit Themen unterschiedlicher Bildungsbereiche systematisch verknüpft werden können. Die beschriebenen pädagogischen Handlungen beziehen sich beispielhaft, aber nicht systematisch, auf verschiedene kindliche Entwicklungsphasen und unterschiedliche Einrichtungsarten (zum Beispiel Krippe, Kindergarten, Hort) sowie auf Kindertagespflegestellen. Detaillierte Beispiele zeigen auf, woran feinfühlige, inklusive und partizipative Interaktionen – sprachliche und nichtsprachliche – zu erkennen sind. In den Kapiteln illustrieren Aussagen von Kindern, wie sie die Situationen in der Realität wahrnehmen und wie sie sich den Alltag wünschen. Skizziert wird auch, welches Handeln im pädagogischen Alltag als bildungshemmend und im Widerspruch zu den Kinderrechten zu betrachten ist. Für den Hort können auch die bekannten „Bausteine für die Konzeption der Horte“ genutzt werden.
Die Erweiterten Grundsätze elementarer Bildung beschreiben für jeden Bildungsbereich, welche pädagogischen Handlungen geeignet sind, um Kinder in ihrer Kompetenzentwicklung zu unterstützen, benennen Kompetenzen, die Kinder in der Einrichtung entwickeln können, und beinhalten Empfehlungen zur materiellen und räumlichen Gestaltung einer partizipativen Bildungsumgebung.
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Erarbeitet vom Institut für Fortbildung, Forschung und Entwicklung e. V. (IFFE) an der Fachhochschule Potsdam und der Deutschen Liga für das Kind e. V.